ABZOCKE – Datenschutzauskunft-Zentrale
Warnung vor angeblicher Datenschutzauskunft-Zentrale
ABZOCKE – Datenschutzauskunft-Zentrale : Es wird allgemein vor einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale gewarnt. Zahlreiche Unternehmen, Kanzleien und Vereine sind von ihr per Fax aufgefordert worden, bis zum 9. Oktober ein beigefügtes Formular zum Datenschutz zu unterschreiben. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es auf keinen Fall bearbeiten.
Was man tun sollte:
Wer ein solches Fax erhalten hat, sollte es aber auf gar keinen Fall unterschrieben zurücksenden, denn er erhält ansonsten in wenigen Tagen eine Rechnung.
Wer das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt hat, sollte seine Erklärung umgehend schriftlich widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rechnungen des dubiosen Absenders sollten nicht bezahlt werden, sondern die Forderungen nach Widerruf und Anfechtung bestritten werden. Es besteht die Möglichkeit mittels negativer Feststellungsklage gerichtlich gegen bestrittene Forderungen vorzugehen. Bereits geleistete Zahlungen sollten auch gerichtlich zurückgefordert werden.
Wer das heute verschickte Fax-Schreiben ganz einfach entsorgt, wird keine Rechnung von den Absendern erhalten. Wir weisen auch darauf hin, daß unerwünschte Fax-Werbung einen Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und kann so einen Unterlassungsanspruch begründen, der mittels Abmahnung geltend gemacht werden kann – wenn der Absender bekannt ist.