Bei digitaler Sprechstunde auf Datenschutz achten

Bei digitaler Sprechstunde auf Datenschutz achten

TÜV Rheinland: Digitalisierung erleichtert Interaktion zwischen Arbeitnehmer und Betriebsarzt

Bei digitaler Sprechstunde auf Datenschutz achten : Wearables, Fitnesstracker, Videosprechstunden mit dem Betriebsarzt: Die Digitalisierung hat das persönliche Gesundheitsverhalten der Arbeitnehmer und die Arbeitsmedizin längst erreicht. Immer mehr Firmen motivieren ihre Beschäftigten mithilfe digitaler Gadgets, auf die eigene Gesundheit zu achten.

Bei Apps auf Aktualität und Vertrauenswürdigkeit achten

Beliebt bei Nutzern sind laut einer aktuellen Studie vor allem Apps, die Körper- und Fitnessdaten aufzeichnen. Auch Apps, die über Gesundheits- und Ernährungsthemen informieren oder Motivations- und Verhaltensvorschläge geben, stoßen auf reges Interesse von Nutzern. Seltener genutzt werden Apps, die an Impfungen oder an die Medikamenteneinnahme erinnern. Anwender sollten auf die Bewertungen der Apps achten und nur vertrauenswürdige Programme herunterladen, damit sie sich auf die Informationen der Apps auch verlassen können. Sie sollten außerdem den Zugriff auf persönliche Daten begrenzen und nur dann erlauben, wenn dies für die Funktion erforderlich ist, so die Empfehlung der TÜV Rheinland-Expertin Dr. Wiete Schramm.

Videosprechstunde bei der betriebsärztlichen Betreuung

Auch die digitale Sprechstunde hält Einzug in Firmen. Sie kann die Interaktion zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten erleichtern, etwa, wenn diese von Zuhause aus oder an anderen Standorten arbeiten. „Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität“, sagt Dr. Wiete Schramm. Es existiert zwar bereits eine Vielzahl von Softwarelösungen für Videotelefonie via Internet. Doch für die Videokommunikation zwischen Arzt und Patient sind spezielle Anforderungen erforderlich. Der Datenschutz muss – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – gewährleistet sein. Zudem muss der Arbeitgeber angemessene Räumlichkeiten bereitstellen, die die Vertraulichkeit des Arztgesprächs garantieren. Telemedizinische Angebote wie die Videosprechstunde ergänzen die klassische Betreuung und ermöglichen eine effektivere betriebsärztliche Betreuung.

Beratung und Projektmanagement: Services für die Betriebsärztliche Betreuung

Die Bestellung und die Aufgaben eines Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert: Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Er berät unter anderem zur Gestaltung der Arbeitsplätze, der Auswahl von Körperschutzmitteln und zu ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen. Zudem ist er Mitglied im Arbeitsschutzausschuss, wo er mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern und Betriebs- bzw. Personalrat zusammenarbeitet.

Unsere Betriebsärzte führen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die arbeitsmedizinischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen durch. Sie dienen der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Darüber hinaus führen sie Eignungsuntersuchungen durch.

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Betriebsärzte: Die Betreuung bietet Ihnen Rechtssicherheit und hilft Ihnen, die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen.

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