Darmkrebsfrüherkennung - früher zur Koloskopie
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Darmkrebsfrüherkennung – früher zur Koloskopie

Darmkrebsfrüherkennung – früher zur Koloskopie

Männer können nun früher zur Koloskopie

Darmkrebsfrüherkennung – früher zur Koloskopie : Darmkrebs verursacht im Anfangsstadium oft keine Beschwerden. Um die Erkrankung dennoch frühzeitig entdecken und behandeln zu können, bietet die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten verschiedene Untersuchungen zur Früherkennung an. Das Angebot zur Darmspiegelung dürfen Männer seit Kurzem bereits ab einem Alter von 50 Jahren wahrnehmen. Für Frauen ist die sogenannte Koloskopie weiterhin ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Männer sind gefährdeter

Die Darmspiegelung gilt als das zuverlässigste Untersuchungsverfahren, um bösartige Tumoren und deren Vorstufen zu entdecken. Bis vor Kurzem lag die Altersgrenze für die Koloskopie auch für Männer noch bei 55 Jahren. „Studienergebnisse zeigen jedoch, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken“, erklärt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Aus diesem Grund können sie die Untersuchung nun früher vornehmen lassen.“ Ist das Ergebnis der ersten Darmspiegelung unauffällig, können Männer ebenso wie Frauen eine zweite Koloskopie nach zehn Jahren wahrnehmen. Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie neutral und kostenfrei unter der Nummer 0800/011 77 22.
Für den immunologischen Stuhltest (iFOBT) gilt nach wie vor: Gesetzlich Versicherte beiden Geschlechts können ihn ab einem Alter von 50 Jahren in Anspruch nehmen. Bis zum 55. Geburtstag ist dies einmal im Jahr möglich, danach alle zwei Jahre. Der Test weist verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl nach, das von einem Tumor stammen kann.

Einladung zum Screening

Die Teilnahme an dem Programm zur Früherkennung ist freiwillig. Voraussichtlich ab Juli 2019 werden gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren regelmäßig per Post zum sogenannten Darmkrebs-Screening eingeladen. Dem Schreiben liegt Informationsmaterial bei, das über den Ablauf der Untersuchungen aufklärt und auch deren Vor- und Nachteile erläutert. Fragen zum Thema können darüber hinaus in einem ausführlichen Beratungsgespräch beim Arzt geklärt werden, das gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren wahrnehmen können. „Das Gespräch sowie die bereitgestellten Informationen sollen ihnen dabei helfen, Nutzen und mögliche Nachteile der jeweiligen Untersuchungen individuell gegeneinander abzuwägen. So kann jeder Versicherte selbst entscheiden, ob er das Angebot zur Früherkennung nutzen möchte.“ Weitere neutrale Informationen zum Thema unter www.gesundheitsinformation.de.

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