Gesund arbeiten im Büro – Neue Branchenregel

Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben

Gesund arbeiten im Büro – Neue Branchenregel

Gesund arbeiten im Büro – Neue Branchenregel :  Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen – Tendenz steigend. Für viele dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich wenig bei der Arbeit. Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in der neuen DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Belastungen reduzieren

Wie können Führungskräfte die Arbeitsorganisation so gestalten, dass ein möglichst gutes psychosoziales Arbeitsumfeld für die Beschäftigten entsteht? Wie sieht ein ergonomischer Büroarbeitsplatz aus? Was ist bei Beleuchtung und Lärmschutz im Büro zu beachten? Die neue Branchenregel gibt Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz. Die Branchenregel berücksichtig dabei verschiedene Arbeitsbereiche in Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Rechtliche Grundlagen verständlich machen

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung der DGUV-Regel für Bürobetriebe waren neben den Experten der Unfallversicherungsträger auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter beteiligt.

„Die neue Schrift berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung ergeben haben.“ sagt Andreas Stephan, Leiter des DGUV-Sachgebiets Büro und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). „Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes finden hier wertvolle Hinweise zu praxisgerechten Lösungen im Büro.“

Praxistipps und Arbeitsschutz-Maßnahmen

Die Leserinnen und Leser der Branchenregel erhalten die wichtigsten Informationen zu jedem Aspekt des Arbeitsschutzes auf einen Blick. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich in rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen gegliedert. Praxistipps, Übersichten und grafische Darstellungen erleichtern die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Interessierte können die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26808

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