Zahnersatz – Was zahlt die Krankenkasse
Zahnersatz – Was zahlt die Krankenkasse : Starker Kariesbefall, ein Unfall oder eine Erkrankung können dazu führen, dass ein Zahn ausfällt oder gezogen werden muss. Zum Glück gibt es in der modernen Zahnheilkunde verschiedene Möglichkeiten, um die entstandene Lücke zu schließen. „Einzelne oder mehrere Zahnlücken können zum Beispiel durch spezielle Aufsätze, sogenannte Brücken und Prothesen, geschlossen werden“, sagt Driss Wartini, Zahnarzt bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Auch Implantate, die fest im Kiefer verankert werden, sind eine Alternative.
Zweckmäßige Regelversorgung
Doch wer zahlt die Behandlung beim Zahnarzt? Grundsätzlich gilt: Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat jeder Versicherte einen Anspruch. Krankenkassen befürworten dabei die sogenannte Regelversorgung. „Die Leistungen der Regelversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Darüber hinaus müssen sie dazu beitragen, dass das Behandlungsziel auf wirtschaftliche und zweckmäßige Weise erreicht wird“, erklärt Wartini. Sie haben Fragen zur Regelversorgung beim Zahnersatz oder zur Übernahme der Kosten? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie neutral und kostenfrei unter der Nummer 0800 011 77 22. Montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr. Weitere Infos unter www.patientenberatung.de
Festzuschuss von der Kasse
Vor der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem die voraussichtlichen Kosten und der Verlauf der Therapie festgehalten werden. „Auf der Grundlage dieses Plans entscheiden die Krankenkassen über die Höhe des Zuschusses“, erklärt Wartini. Dabei orientieren sich Zahnärzte und Krankenkassen an einem Katalog, der aktuell rund 50 Einzelbefunde für zerstörte oder verlorene Zähne aufweist. Für jeden Befund ist ein bestimmter Betrag, der Festzuschuss, festgelegt. „Dieser Zuschuss deckt ungefähr die Hälfte der Durchschnittskosten ab, die bei der Regelversorgung anfallen.“ Allerdings: Gehen Versicherte regelmäßig zum Zahnarzt und lassen ihr Bonusheft abstempeln, erhalten sie einen höheren Festkostenzuschuss. „Können Sie nachweisen, dass sie seit mindestens fünf Jahren die empfohlenen Termine beim Zahnarzt wahrgenommen haben, steigt der Betrag um 20 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 30 Prozent.“
Die Krankenkasse zahlt dem Patienten den so ermittelten Festkostenzuschuss für den Zahnersatz seiner Wahl – egal, ob er sich für eine Regelversorgung oder eine darüberhinausgehende Leistung entscheidet. „Den Restbetrag muss der Patient aus eigener Tasche zahlen.“
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