Grundsicherung richtig beantragen – Ihr gutes Recht
SoVD-Ratgeber informiert und gibt Tipps
Grundsicherung richtig beantragen – Ihr gutes Recht : Ob Arbeitslosigkeit, Niedriglohn oder Erwerbsminderung – oft reichen die Einkünfte im Alter aus verschiedenen Gründen nicht aus. Dann hilft die Grundsicherung. Doch wer die soziale Leistung beanspruchen will, braucht guten Rat. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wo kann man einen Antrag stellen? Dabei hilft der SoVD. Der Sozialverband hat mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Sozialberatung bereits vielen Menschen geholfen, ihr Recht auf Grundsicherung durchzusetzen.
Der neue SoVD-Ratgeber „Die Grundsicherung – Ihr gutes Recht“ informiert über die aktuelle Gesetzeslage und gibt praktische Hinweise. Die Publikation berücksichtigt insbesondere viele Fragen von Betroffenen aus der Sozialberatung. Zudem verdichtet das Heft die wichtigsten Informationen zum Thema Grundsicherung anschaulich und empfängerorientiert.
Ein Zeichentrick-Video erklärt den Ratgeber in verständlicher Sprache. Der Kurzfilm fokussiert die Kernbotschaften und informiert, worauf bei der Grundsicherung zu achten ist.
Der SoVD vereint über 580.000 Mitglieder und unterhält ein bundesweites Netz von Sozialberatungszentren, die die Beratung der anspruchsberechtigten Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung vor den Sozialgerichten durchführen. Der SoVD nimmt die Interessen der Mitglieder auch vor dem Bundessozialgericht wahr.
Der SoVD erklärt über sich:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist eine starke Gemeinschaft mit bundesweit über 570.000 Mitgliedern. Für die Beratung in sozialrechtlichen Fragen steht unseren Mitgliedern bundesweit ein dichtes Netz an Beratungsstellen zur Verfügung. In unseren 2.000 Ortsverbänden engagieren sich 20.000 ehrenamtliche Aktive. Die SoVD-Ortsverbände bieten Mitgliedern viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Gruppenreisen.
Der aktuelle Beitrag für eine Mitgliedschaft (Stand Juli 2018) liegt bei 6 € / Monat. Es sind jedoch auch Partner- und Familienbeiträge möglich und von Landesverband zu Landesverband können gegebenenfalls geringe Zusatzgebühren entstehen. Daher erhalten Sie genaue Angaben zur Höhe Ihres persönlichen Beitrages in Schritt 2 des Mitgliedsantrages, den Sie hier auch online finden.
Die Webseite des SoVD Sozialverband Deutschland finden Sie hier: