Änderungen in Rentenversicherung zum 1. Januar Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Änderungen in Rentenversicherung zum 1. Januar : Zum Jahresbeginn 2019 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen, über die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin informiert. Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Bis 2025 werden …
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