Hausbau – Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen Bauherren können auch nach der Bauabnahme auf Mängelbeseitigung pochen Hausbau – Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen : Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei …
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