Die Freiheit des Reisens im Wohnmobil
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Die Freiheit des Reisens im Wohnmobil

Die Freiheit des Reisens im Wohnmobil

Die Freiheit des Reisens im Wohnmobil: Im Urlaub wollen immer mehr Menschen ihrer Sehnsucht folgen und den Weg einschlagen, der ihnen gerade in den Sinn kommt. Das darf man durchaus wörtlich nehmen, bedeutet es dank Wohnmobil oder Wohnwagen doch auch, einfach in Dänemark bleiben zu können, anstatt nach Schweden weiterzufahren. Oder die Tour in den Bayrischen Wald auszudehnen und kurzerhand einen mehrtägigen Abstecher nach Tschechien zu machen. So frei kann das Leben sein.

Sorglos ans Steuer

Einsteiger, die sich das erste Mal einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mieten, um während der schönsten Wochen des Jahres auf Tour zu gehen, haben natürlich die eine oder andere Frage oder gar Sorge im Gepäck. Wer zahlt zum Beispiel bei einem Schaden am Fahrzeug? Wer trägt die Kosten, wenn man die Reise absagen, abbrechen oder umbuchen muss? Und kann man das eigene Gepäck versichern, wenn es im Wohnmobil ist? Komfortabel lassen sich solche Risiken beispielsweise mit dem Camper Sorglos-Paket absichern. Das schützt Wohnmobileinsteiger genau wie langjährige Profis etwa vor den finanziellen Folgen eines Reiserücktritts, -abbruchs, oder einer Umbuchung.

Selbstbehalt vermeiden

Wohl jeder Wohnmobilurlauber möchte zudem Schäden am Fahrzeug und insbesondere Unfälle vermeiden, um den Urlaub mit seinen Lieben ungetrübt zu genießen und in bester Erinnerung zu behalten. Trotzdem lässt sich nicht jeder Kratzer verhindern. Ärgerlich finden es die Mieter von Wohnwagen oder Wohnmobil allerdings, wenn der Geldbetrag, den sie hinterlegt haben, wegen eines Schadens einbehalten wird. „Bei einem Schaden können Urlauber die vereinbarte Erstattung von bis zu 1.000 Euro erhalten und tragen nur einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro“, sagt Andrea Scheuermann von der Würzburger Versicherungs-AG. Auf www.travelsecure.de können Reisende sich über alle Details informieren.

Mehr Reisegepäck im Camper

Zu finden sind dort auch Informationen zur Versicherung des Reisegepäcks. Das ist beim Urlaub im Camper meist umfangreicher als etwa bei einer Flugreise. Der Schaden kann bei Brand oder Explosion, bei Raub und räuberischer Erpressung, bei Sturm, Hagel oder direktem Blitzschlag und auch bei einem Unfall des Fahrzeugs deutlich höher sein als bei Verlust eines Koffers. Doch mit einer maximalen Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro und nur 50 Euro Selbstbehalt je Versicherungsfall kann man mit gutem Gefühl in die Ferien starten.

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