Pflege-Mindestlöhne stiegen zum 1. April
Pflege-Mindestlöhne stiegen zum 1. April : Die Pflegemindestlöhne stiegen im Rahmen der vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung am 1. April 2022 auf eine neue Stufe.
Für ungelernte Pflegehilfskräfte stiegen der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,55 Euro. Für qualifizierte Hilfskräfte galt ab 1.4.2022 ein Mindestlohn von 13,20 Euro (bisher: 12,50 Euro). Pflegefachkräfte erhalten mindestens 15,40 Euro statt wie bisher 15,00 Euro.
Nach den Empfehlungen der Pflegekommission wird die derzeit in Vorbereitung befindliche fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung die nächste Erhöhung des Pflegemindestlohns für den 1. September 2022 vorsehen.
Für ungelernte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn dann auf 13,70 Euro, für einjährige gelernte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro und für Pflegefachkräfte auf 17,10 Euro.
Die fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung soll eine Laufzeit vom 1.5.2022 bis 31.01.2024 haben.
Der Präsident der bpa Arbeitgeberverbandes und Mitglied der fünften Pflegekommission Rainer Brüderle bekräftigt: „Die zwei deutlichen Erhöhungen der Mindestlöhne sind Ausdruck der attraktiven Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Die Pflegekommission hat zudem mit ihrem zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden einstimmig erarbeiteten Empfehlungen und einer Laufzeit von 21 Monaten ein klares Signal für Planungssicherheit und Verlässlichkeit ausgesendet.“
Der bpa Arbeitgeberverband e. V. wurde 2015 von 200 Einrichtungen und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Mitglieder des bpa Arbeitgeberverbands sind sowohl kleine als auch mittlere und große Betriebe. Mittlerweile vertritt der Verband die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von über 5.200 Mitgliedern, die rund 220.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Arbeitsrechtspolitik
Arbeitsrechtspolitik: Überregulierungen vermeiden
In Deutschland findet Arbeitspolitik traditionell ganz überwiegend als Arbeitnehmerschutzpolitik statt. Niemand will heute noch infrage stellen, dass die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, das Recht auf bezahlten Urlaub, Diskriminierungsverbote und der allgemeine oder besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wichtige soziale Errungenschaften sind, die es insgesamt zu verteidigen gilt.
Wie so oft muss aber im Bereich der Arbeitspolitik kritisch hinterfragt werden, ob es immer Sache des Gesetzgebers sein muss, tätig zu werden, oder ob es nicht ganze Bereiche gibt, die besser unreguliert geblieben wären bzw. durch die Tarifpartner viel besser hätten geregelt werden können.