Einbruch – Belege & Fotos erleichtern Erstattung
Bild: R+V Versicherung

Einbruch – Belege & Fotos erleichtern Erstattung

Einbruch – Belege & Fotos erleichtern Erstattung

Bestohlenen müssen beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben

Einbruch – Belege & Fotos erleichtern Erstattung : Wohnung durchwühlt, Laptop gestohlen, Schmuck weg: Wer nach einem Einbruch Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen kann, kommt meist schneller an sein Geld, erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

Rund 75.000 Mal haben Einbrecher im Corona-Jahr 2020 zugeschlagen – deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Doch mit den niedrigen Infektionszahlen bekommen die Kriminellen wieder mehr Gelegenheit, ihrer „Arbeit“ nachzugehen. Weil sie die Begegnung mit den Bewohnern scheuen, schlagen Einbrecher am liebsten zu, wenn voraussichtlich niemand zuhause ist – tagsüber während der Arbeit oder in der Urlaubszeit.

Beweispflicht liegt bei Versicherten

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. „Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen – natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. „Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen“, warnt R+V-Expertin Günter.

Zertifikate anfertigen lassen

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. „Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen“, so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Alle wichtigen Gegenstände fotografieren, in einer Liste dokumentieren und sicher verwahren – am besten an mehreren Stellen.
  • Wer die Originalbelege oder Kopien bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall ab.
  • Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren.
  • Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist.
  • Apps für Smartphones und Tablets fotografieren nicht nur Kassenzettel ab, sie scannen auch den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen vom Kaufdatum über Preis des Artikels bis zum Ablauf der Garantie.
  • Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt – allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.

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