Renten & Steuern - Wann ist Rente steuerpflichtig
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Renten & Steuern – Wann ist Rente steuerpflichtig

Renten & Steuern – Wann ist Rente steuerpflichtig?

Renten werden in Deutschland grundsätzlich als Einkommen behandelt.

Renten & Steuern – Wann ist Rente steuerpflichtig : Steht der Rentenbeginn an oder ändert sich die Bezugshöhe, stehen viele Pensionäre vor der Frage: Klopft nun der Fiskus an die Tür? Ob die Rente steuerpflichtig ist, hängt von verschiedenen, sehr individuellen Faktoren ab. Die Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags ist nur einer davon. Wann eine Steuererklärung fällig ist und was es dabei zu beachten gilt.

Ab wann zahlen Rentner Steuern?

Im Jahr 2020 bezogen mehr als 21 Millionen Bundesbürger Rente. Insgesamt wurden rund 341 Milliarden Euro staatliche, betriebliche oder private Rente ausgezahlt. Dabei hat so manches Mal auch das Finanzamt die Hand aufgehalten. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind Renten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern sie den Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen.

Die Höhe des Rentenfreibetrags variiert, entscheidend ist das Jahr des erstmaligen Bezugs. Wer spätestens im Dezember 2005 in Rente ging, konnte 50 Prozent des Auszahlungsbetrags als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Seitdem sinkt der Rentenfreibetrag kontinuierlich um zwei Prozentpunkte: 2020 betrug er noch 20 Prozent, sprich, wer 2020 seinem Arbeitsleben den Rücken kehrte, versteuert 80 Prozent der Rente.

Der Hintergrund: Im Jahr 2005 begann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Aufwendungen für die Altersvorsorge sind seitdem weitgehend steuerfrei, Abgaben fallen erst mit Bezugsbeginn an. Ab 2039 soll der Rentenfreibetrag auf eine feste Summe gesetzt werden, die auch bei einer Erhöhung gilt.

Dazu kommt der steuerliche Grundfreibetrag. Bis zu einer bestimmten Summe ist das Einkommen abgabenfrei. Das gilt für alle Steuerzahler und so auch für Rentner. Die Höhe variiert jährlich, 2021 lag sie bei 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete. Bleibt die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags unter diesen Beträgen, werden keine Steuern erhoben.

Fallen auch auf private Bezüge und Betriebsrenten Steuern an?

Wer zusätzlichen zur gesetzlichen eine private Rente bezieht oder von einer Betriebsrente profitiert, ist ebenfalls steuerpflichtig. Mehr noch, Betriebsrenten sind in voller Höhe abgabenpflichtig, es gibt keine Freibeträge. Wurden private Verträge vor 2005 abgeschlossen, bleibt das daraus erzielte Einkommen in der Regel vom Fiskus verschont. Die Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens fünf Jahre einbezahlt wurde.

Für Verträge nach 2005 wendet das Finanzamt unterschiedliche Regeln an. Bei einer einmaligen Auszahlung der gesamten Versicherungssumme kommt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren zum Einsatz: 50 Prozent sind nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, 50 Prozent bleiben steuerfrei. Im Falle eines monatlichen Bezugs variiert der abgabenpflichtige Anteil mit dem Lebensalter zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung: Je höher das Alter, desto geringer der zu versteuernde Ertragsanteil.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Renten werden in Deutschland grundsätzlich als Einkommen behandelt. Das Finanzamt bestimmt anhand der Steuerklasse und der Rentenhöhe einen Steuersatz. Sobald die Bezugshöhe die Freibeträge übersteigt, liegt dieser bei 14 Prozent und steigt progressiv an: Je höher die Rente aufällt, desto mehr Abgaben sind zu entrichten. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent reichen. Der Höchstsatz galt im Jahr 2021 ab einer Bezugshöhe von 57.918 Euro für Alleinstehende und bei 115.838 Euro für Ehepaare.

Was sollte ich bei der Steuererklärung beachten?

Einkommensgrenzen, Freibeträge, betriebliche und private Renten – die Steuererklärung kann für Rentner aufwendig sein. Übersteigt die Bezugshöhe die Freibeträge, sind Rentner allerdings grundsätzlich zur Erstellung verpflichtet. Anders als bei Arbeitnehmern wird die Abgabe nicht automatisch erhoben. Vielmehr ermittelt das Finanzamt anhand der Angaben in der Steuererklärung die genaue Steuerlast.

Das bedeutet auch: Es lässt sich so manches absetzen und die Belastung verringern. Ratgeber, wie dieser von Haufe, verraten, was Rentner und Pensionäre dabei beachten sollten und geben Tipps, welche Posten sich steuermindernd auswirken. Dazu gehören etwa Gesundheitskosten wie Arztbesuche und Medikamente, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen sowie Handwerkerkosten. Auch Kapitalerträge bergen Steuersparpotenzial.

Steuern zahlen auf die Rente: reine Rechensache

Ob auf die Rente Steuern anfallen, ist hängt stark von der persönlichen Situation ab. In die Berechnung fließt das Jahr des Rentenbeginns ebenso ein wie die Höhe, dazu kommen absetzbare Posten und teilweise abgabenfreie private Bezüge. Durch den Steuerdschungel führen Ratgeber und Programme, die so manches Sparpotenzial aufdecken können – und im besten Fall zur kompletten Steuerfreiheit führen.

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