Bundestag beschließt Reha-Schutzschirme
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Bundestag beschließt Reha-Schutzschirme

Bundestag beschließt Reha-Schutzschirme

Reha-Einrichtungen sollen danach Ausgleichszahlungen beantragen können, wenn Reha-Leistungen der Krankenkassen ausfallen.

Bundestag beschließt Reha-Schutzschirme : Zwei davon betreffen direkt auch die medizinische Rehabilitation. Sie sollen vor allem die negativen wirtschaftlichen Folgen für Reha-Einrichtungen durch die aktuellen Belegungseinbrüche bekämpfen und den Erhalt der Leistungsanbieter sichern.

Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dieser Sicherstellungsauftrag bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum belegt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zahlungen der Reha-Träger an die Reha-Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten. DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall begrüßt das Maßnahmenpaket: „Dieser Sicherstellungsauftrag ist dringend nötig. Inzwischen gibt es in allen Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland starke Belegungseinbrüche. Ohne diesen Schutzschirm werden zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei brauchen wir sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie.“

Allerdings gilt das Sozialschutzpaket nicht für die medizinische Reha der Krankenkassen. Diese Lücke wird in einem weiteren Gesetz, dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz geschlossen. Reha-Einrichtungen sollen danach Ausgleichszahlungen beantragen können, wenn Reha-Leistungen der Krankenkassen ausfallen. Die Zuschüsse sind auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt. Das ist keine optimale Lösung aus Sicht der DEGEMED. „Besser wäre ein einheitlicher Schutzschirm für alle Reha-Leistungen und -Einrichtungen mit einheitlichen Verfahren und Zuschüssen gewesen. Jetzt kommt es aber vor allem auf das Tempo an. Die Zuschüsse müssen schnell, am besten schon ab der kommenden Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern“, mahnt Lawall.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.

Über DEGEMED:

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) ist ein Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation in Deutschland. Seit der Gründung 1997 zeichnet die DEGEMED eine klare Qualitätsorientierung als Markenkern aus.

Die DEGEMED setzt sich für die Interessen der Leistungserbringer der stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation ein.

Die DEGEMED ist ein indikationsübergreifender Fachverband und offen für alle Betreibermodelle sowie Rechtsformen. Zu den Mitgliedern zählen private, freigemeinnützige und öffentlich betriebene Rehabilitations-Einrichtungen.

Die DEGEMED bietet ihren Mitgliedern direkten Zugang zu Gremien und Arbeitskreisen. Sie wirken so unmittelbar an der Meinungsbildung und der strategischen Ausrichtung des Verbandes mit.

Die DEGEMED ist mit dem internen Qualitätsmanagement nach DEGEMED® Vorreiter und Marktführer bei der Zertifizierung von Rehabilitationseinrichtungen.

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