Einzelhandel - Beleidigungen und Drohungen durch Kunden
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Einzelhandel-Beleidigungen & Drohungen durch Kunden

Einzelhandel – Beleidigungen und Drohungen durch Kunden

Konflikte mit aggressiven Kunden im Einzelhandel nehmen zu Beleidigungen und Drohungen machen Mitarbeitende krank – Rückendeckung durch Vorgesetzte ist wichtig

Einzelhandel – Beleidigungen und Drohungen durch Kunden : Mannheim (ots) Beleidigungen und Drohungen: Mitarbeitende im Einzelhandel müssen sich einiges anhören. Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die Situation verschärft: Konflikte mit genervten Kunden und Kundinnen nehmen zu. Für die Beschäftigten bedeutet das Stress, der krank machen kann. In ihrem Mitgliedermagazin HUNDERT PROZENT gibt die BGHW Anregungen, wie Unternehmer und Unternehmerinnen ihre Beschäftigten vor dieser emotionalen Belastung schützen können.

Außerdem gibt die Berufsgenossenschaft Empfehlungen, wie sich Mitarbeitende in konfliktgeladenen Situationen richtig verhalten. Für Beschäftigte, die das Erlebte aus eigener Kraft nicht verarbeiten können, bietet die BGHW Hilfe durch geschulte Psychologen an. Denn ein professionelles Gespräch kann den Betroffenen helfen, sich wieder zu stabilisieren. Experten erklären, wie eine solche psychologische Akutintervention funktioniert. Außerdem kommen Mitglieder der Selbstverwaltung der BGHW zu Wort. Sie berichten, wie sie die aktuelle Situation im Einzelhandel wahrnehmen.

Weitere Themen der HUNDERT PROZENT: LKW-Sicherheit und die neue Serie für Führungskräfte „Arbeitsschutz beginnt im Kopf“.

Über die BGHW

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten und Unternehmer des Handels und der Warenlogistik. Wir verstehen uns als moderner Dienstleister für 4,6 Millionen Versicherte in rund 380 000 Unternehmen. Durch gezielte Prävention unterstützen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Schadensfall sorgen wir für bestmögliche Rehabilitation und sichern durch Geldleistungen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien.

Selbstverwaltung

Unsere Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Sie vereint Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen — und bleibt so unabhängig und versichertennah.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Hier entscheiden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft. Zusammen mit der Geschäftsführung trifft die Selbstverwaltung wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.

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